Stadt nimmt Aumatt-Bebauungsplan von der Tagesordnung

15Mai
2020

Eigentlich sollte das Thema bei der öffentichen Sitzung des Bauausschusses am gestrigen Donnerstag behandelt werden: Gegenwind für die neuen Entwürfe gab es durch das Agieren des Baden-Badener Vereins Stadtbild.

Hartnäckiges Überprüfen und ein Fakten-Check städtischer Arbeit lohnt – das zeigt sich abermals am Beispiel des Aumatt-Bebauungsplans. Schon seit geraumer Zeit versuchen Stadt, Investor, betroffene Bürger und ehrenamtliche Stadtbild-Schützer, hier eine Einigung zu finden, um ein Stadtquartier zu schaffen, das Gewerbe- und Wohnraum harmonisch verbindet. Doch bislang ist diese nicht in Sicht.

50 Prozent für Wohnraum war die Forderung

Zuletzt hatte der Gemeinderat die ursprünglichen Pläne für ein Diestleistungszentrum gestoppt – weil der Anteil an Gewerbefläche zu hoch war. Die Forderung: 50 Prozent Wohnraum solle hier entstehen. Von der Stadtverwaltung wurde deshalb eine Umplanung erstellt.

Durch Umarbeitung der Pläne komme man auf rund 40 Prozent

Nach neuen Plänen solle das „urbane Gebiet“ in einem Bereich mindestens 70 Prozent, in einem anderen mindestens 20 Prozent der Flächen für Wohnungen bereithalten. Man komme, laut Verwaltung, auf einen Wohnanteil von mindestens 40 Prozent.

Der Verein Stadtbild errechnet lediglich 30 Prozent Wohnanteil

Diese Berechnung hält der rührige Verein Stadtbild für falsch: Laut Pressemitteilung sei lediglich ein Wohnanteil von knapp 30 Prozent erkennbar. „Wir sehen einen erneuten Anlauf der Verwaltung, den Spagat zwischen Investorforderungen und Interessen der Allgemeinheit zu versuchen. Er muss scheitern“, heißt es darin.

In der Mitteilung wird daran erinnert, was missachtet wurde: „Hatten doch Fraktionen bei der letzten Beratung einen klaren Auftrag an die Verwaltung gegeben: mindestens 50 Prozent Wohnen – und das über alle Grundstücke des B-Plan-Bereichs.“ Weiter heißt es: „Die professionell für Büronutzung entworfene und gerade deshalb auch prämierte Wettbewerbsplanung ist für Wohnungsnutzung denkbar ungeeignet und wird nicht funktionieren.“

Die Experten des Vereins schauen genau hin

Gebäude mit Tiefen von über 15 Metern, die darüber hinaus bis zum 1. OG flächig miteinander verbunden sind, würden für wenig Belichtungsflächen führen. „Dazu kommen die parallelstehenden Gebäude mit Zwischenräumen von fünf bis acht Metern. Deshalb kann durch diese Vorgaben eine Wohnnutzung erst ab 2. OG durchgängig erfolgen.“

30 Prozent Wohnanteil sei „weit entfernt vom Auftrag der Fraktionen an die Verwaltung. Und zu welchen Bedingungen? Wir vom Verein Stadtbild erkennen im westlichen Planungsbereich eine unnötig massiv zusammengequetschte Wohnbebauung, mit dicht gegenüberliegenden Fassaden, die der Großzügigkeit des vorhandenen Auengeländes fundamental widerspricht.“

Foto: FBB-Archiv (Entwurf: Agence Ter)