Doch eine Zwei-Klassen-Gesellschaft beim Parken?

05März
2021

Mit einem Schreiben wandte sich FBB-Stadtrat Wolfgang Niedermeyer gerade an Oberbürgermeisterin Margret Mergen. Thema: ein Firmenfahrzeug, das privilegiert parkt.

„Seit längerer Zeit steht ein Kleinwagen der Firma Wackenhut (offensichtlich zu Werbezwecken) im öffentlichen Straßenraum vor der Commerzbank als Dauerparker“, schreibt Wolfgang Niedermeyer. „Front bisher zur Lichtentaler Straße. In der letzten Woche wurde eine Abgrenzung mit Pollern vorgenommen und das Fahrzeug längs zur Hausfassade aufgestellt.
 
Der Stadtrat bittet um Aufklärung

Seit dieser Woche lesen wir auf einem wohl extra für diesen Zweck angefertigten Schild: ,Die Nutzung dieser Fläche ist nur für Fahrzeuge der Firma Wackenhut erlaubt.’

Ich bitte um Erläuterung des Sachverhalts:

  • Aufgrund welcher Rechtspositionen wurde hier verfahren?
  • Halten Sie die Abwägung, hier zugunsten einer Firma öffentliche Flächen dem Gebrauch durch die Allgemeinheit zu -  entwidmen, für angemessen?
  • Wer kam für die Kosten auf?
  • Gibt es Gegenleistungen der bevorzugten Firma?

Wächter der Gleichbehandlung

Ich möchte noch anmerken, dass ich 2019 gegen die nicht sachgerechte Umwidmung eines Parkplatzes am Robert-Schumann-Platz zur ausschließlichen Nutzung eines Festspielhaus-Mitarbeiters ebenfalls Einwände hatte, denen kurzfristig nachgegeben wurden. Sie hatten auch im Gemeinderat dazu Stellung genommen und erklärt, dass es bei Abstellplätzen keine Zwei-Klassen-Gesellschaft in dieser Stadt gäbe.
 
An einer baldigen Rückantwort bin ich sehr interessiert.“

Fotos: FBB-Archiv