Handwerkerparken in der Fußgängerzone
30Mai
2025
Ein leidiges Thema für Handwerker ist das Parken in der Fußgängerzone in Baden-Baden. Eine Einfahrt ohne Genehmigung ist nicht gestattet und wird vom Gemeindevollzugsdienst streng überwacht. Es soll kein Problem sein, eine mündliche und einmalige Ausnahmegenehmigung zu bekommen, doch leider kommt es immer wieder mal zu Problemen.
Tommy Schindler schildert einen aktuellen Fall und hat sich an BM Krammerbauer gewandt.
„Sehr geehrter Herr Dr. Krammerbauer,
trotz der großen finanziellen Sorgen der Stadt darf man auch die kleinen Nöte der Bürger nicht vergessen. In diesem Falle geht es um Handwerker, die in die Fußgängerzone einfahren und dann, trotz einer mündlichen Ausnahmegenehmigung, einen Bußgeldbescheid erhalten.
Ich wurde in der letzten Zeit immer mal wieder auf solche Sachverhalte angesprochen. Meist ist es so, dass die Mitarbeiter des GVD nicht über jede Genehmigung unterrichtet werden und der Bußgeldbescheid wird wieder zurückgenommen. Es gibt aber auch leider Fälle, in denen das nicht der Fall ist.
Ein Schreinermeister beantragte am 17.4.2025 um 10.25 Uhr eine mündliche Ausnahmegenehmigung für das Fahren und Parken in der Büttenstraße, welche er auch von der zuständigen Sachbearbeiterin erhielt. Um 11.20 Uhr stellte er seinen Kastenwagen vor seiner Baustelle ab und begann, sein Fahrzeug zu entladen. Die Materialien musste er in den dritten Stock tragen. Bereits um 11.46 Uhr hatte er einen Bußgeldbescheid an der Windschutzscheibe.
Er verfolgte die drei Mitarbeiter des GVD und sprach sie an. Nachdem er ihnen die Sachlage erklärt hatte, sicherten diese zu, die Angelegenheit zu überprüfen. Läge tatsächlich eine Ausnahmegenehmigung vor, hätte sich das Bußgeld erledigt.
Umso erstaunter war er dann, als ihm einige Tage später doch der Bußgeldbescheid ins Haus flatterte.
Es geht hier nicht darum, dass Sie sich um die Rücknahme des Bußgeldes kümmern, denn der Handwerker wird einen Rechtsanwalt einschalten und Widerspruch einlegen. Warum macht man es den Handwerkern so schwer? Der Schreiner meinte, dass einige Kollegen schon gar keine Aufträge mehr in der Fußgängerzone annehmen würden.
Ich möchte Sie daher bitten, die entsprechenden Dienstzweige der Verkehrsbehörde darauf hinzuweisen, dass wir auf unsere Handwerker angewiesen sind und dieses unschöne Vorkommnis wirklich kein Einzelfall ist.
Die Buchungsnummer ist bekannt und kann auf Wunsch gerne übermittelt werden.“
Tatsächlich kann ich die Aussage des hier betroffenen Schreinermeisters bestätigen. Einige Firmen wollen wirklich keine Aufträge in der Fußgängerzone
mehr annehmen, weil der bürokratische Aufwand nicht unerheblich ist. Und es dürfte jedem bekannt sein, wie schwer es heute ist, einen Handwerker zu buchen.
Dabei hört sich die Regelung mit der telefonischen Ausnahmegenehmigung durchaus praktikabel an. Es könnte sich eher um ein Kommunikationsproblem handeln und somit bleibt das Ergebnis meiner Anfrage abzuwarten. Es gilt immer, beide Seiten zu hören.
Tommy Schindler
FBB-Stadtrat
Hinweis: Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im FBB Newsletter und auf der Website nur die männliche Form verwendet. Diese Form versteht sich explizit als geschlechtsneutral.
Fotos: FBB-Archiv
Nehmen Sie
Kontakt mit uns auf.
Folgen Sie uns auf Facebook und Instagram.
Verfolgen Sie unsere Events.