KEIN MAULKORB MEHR FÜR KOMMUNALE AUFSICHTSRÄTE
05Dezember
2025
Unsere Stadt ist an zahlreichen privaten Wirtschaftsunternehmen beteiligt, bekannterweise auch am defizitären Klinikum Mittelbaden. Im Aufsichtsrat des Klinikums sitzen neben dem OB auch zahlreiche Stadträte. Ihre Aufgabe ist es, die Geschäftsführung zu kontrollieren. Gut so! Aber leider dürfen die entsandten Stadträte niemandem von ihrer Aufsichtstätigkeit berichten. Sie sind vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die FBB will das beim Klinikum Mittelbaden jetzt ändern.
Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, sollte man denken. Wenn z.B. der FBB-Stadtrat im Aufsichtsrat des Klinikums erfährt, dass eine kritische Finanzlage droht, darf er seinen Kollegen in der Fraktion nicht darüber berichten. Trotzdem sollen diese dann einer städtischen Finanzspritze fürs Klinikum zustimmen. Gelder genehmigen dürfen sie, aber über die Hintergründe erfahren sie nichts. So ist die Rechtslage. Absurder und intransparenter geht’s nicht. Für die Krankenhausbosse ist das natürlich eine prima Sache. Wenn es keine öffentliche Diskussion über ihre Arbeit gibt, können Sie hinter dem Deckmantel „Vertraulichkeit“ ungestört weiterarbeiten. Stadträte, die die Bevölkerung über mögliches Missmanagement in „ihrem Krankenhaus“ informieren wollen, erfahren nichts über die Hintergründe oder dürfen nicht darüber sprechen.
Mit einem Antrag der FBB-Fraktion soll dieser „Konstruktionsfehler“ beim neuen Gesellschaftervertrag des Klinikums Mittelbaden behoben werden. Dort soll es zukünftig heißen:
„…der jeweilige Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat … darf dem Gemeinderat der Stadt Baden-Baden über alle für die Gemeinde wichtigen Entwicklungen, Planungen und Entscheidungen aus den Sitzungen des Aufsichtsrates berichten …“
Am Montag wird sich der Hauptausschuss des Gemeinderats damit befassen. Für FBB-Fraktionsgeschäftsführer Martin Ernst ist die Entscheidung klar. „Seit unserer Gründung 2014 steht in unseren Leitlinien: Offenheit, Transparenz und Bürgernähe auf allen Ebenen der gemeinderätlichen Verantwortung. Unser Antrag zielt genau darauf ab.“
Wir Bürger dürfen gespannt darauf sein, welche Parteien den Antrag zu mehr Transparenz unterstützen werden.
Und warum dürfen die Bürger eigentlich nicht wissen, was die Chefs der kommunalen Gesellschaften verdienen?
Erinnern Sie sich noch an die hitzige Diskussion über die Vertragsverlängerung von Nora Waggershauser, der Geschäftsführerin der Baden-Baden Tourismus GmbH? Damals im September, musste nicht nur der Autor dieser Zeilen lernen: Wir dürfen Frau Waggershauser bezahlen, aber wir dürfen nicht wissen, wieviel sie verdient. Die Begründung: Geschäftsführergehälter unterliegen dem Geschäftsgeheimnis und sind deshalb vertraulich – aber doch wohl nur, weil beide Seiten das so vereinbaren, oder? Man könnte ja auch was völlig anderes vereinbaren. Ich hätte da mal eine Idee: wie wäre es, wenn man in den Vertrag mit dem nächsten Geschäftsführer einer kommunalen Gesellschaft folgenden Passus aufnimmt: „Frau /Herr … stimmt zu, dass ihre/seine Gesamtbezüge jährlich veröffentlicht werden.“ Angeblich, so hört man immer wieder, fände man dann keine geeigneten Kandidaten mehr. Die Logik dahinter erschließt sich mir nicht. Jeder Bürger weiß, was der Baden-Badener OB verdient und trotzdem finden sich immer wieder Interessenten für das Amt – und ein OB hat (normalerweise) mehr Verantwortung als der Chef einer städtischen Tourismusgesellschaft.

Jan-Michael Meinecke
2. Vorsitzender FBB
FBB-Ortschaftsrat Ebersteinburg
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