Große Bedenken am Aumatt-Bebauungsplan

22Mai
2020

Vor zwei Tagen, am 20. Mai, wandte sich die BI Oosscheuern mit einem Schreiben an den Germeinderat. Es geht um ein heißes Eisen bei der Sitzung des Gemeindesrates am kommenden Montag, 25. Mai 2020: den Tagesordnungspunkt Bebauungsplan „Urbanes Gebiet Aumatt“.

Weiterhin ging ein Schreiben der Bürgerinitiative an den 1. BM Alexander Uhlig. Die BI Oosscheuern fragt darin, warum das Thema bei der letzten Sitzung des Bauausschusses von der Tagesordnung genommen wurde und ob es bereits nicht-öffentliche Beschlüsse in dieser Sache gab. Das Vorgehen hat in der Bevölkerung hohe Wellen geschlagen. Das Vertrauen der Bürger im Bereich Aumatt wurde durch die Bebauungspläne sehr in Mitleidenschaft gezogen – das Bauvorhaben hat aus vielen Gründen nicht den Segen der Bürger:

„Am 25.05.2020 soll der Gemeinderat der Stadt Baden-Baden den Bebauungsplan ,Urbanes Gebiet Aumatt’ billigen und in die Offenlage befördern. Die in der Beschlussvorlage angegebene Beratungsfolge ist falsch; es gab am 14.05. 2020 keine öffentliche Beratung im Bau- und Umlegungsausschuss“, schreibt Joachim Velten von der Bürgerinitiative.

Nutzungsanteile für Wohnungen müssen eingehalten werden

„Der Bebauungsplan ,Urbanes Gebiet Aumatt’ schreibt erfreulicherweise Nutzungsanteile vor, aber die Nutzungsanteile im Plangebiet sind unterschiedlich verteilt, was der schriftlichen Aussage des 1. BM Herr Uhlig widerspricht. Dieser bestätigte uns schriftlich, dass mindestens 40% der Geschossflächen des Plangebiets für Wohnungen zu verwenden und unterschiedliche Nutzungsanteile für die verschiedenen Gebäude nicht vorgesehen sind.

Die Mindestnutzung muss festgeschrieben werden

Teilbereich MU2 ist zu 20 % für Wohnen und 80 % für Gewerbe vorgesehen. Hier sehen wir die Gefahr, dass das umstrittene Gebäude (Gebäudehöhe = 19,5 Meter) damit zu 100% gewerblich genutzt wird. Eine zusätzlich einzuhaltende Mindestnutzung von 20% für Wohnen pro Gebäudekomplex könnte einen solchen, sicher nicht gewollten, Missstand beseitigen.

Laut Herrn Riehle vom Gestaltungsbeirat wird das umstrittene Gebäude in MU2 von einer ehemaligen Gebäudehöhe von 24,6 m vorläufig mit 19,4 m ausgewiesen. Unklar sind die Sanktionen im Falle einer Überschreitung. Wir bitten Sie darauf zu bestehen, dass im Bebauungsplan ein Rückbau festgelegt wird – und zwar als einzig mögliche Sanktion.

Ein Wettbewerb mit der Vorgabe, Gewerberäume zu gestalten

Die Nutzungsschablonen im gesamten Plangebiet zeigen keine Merkmale einer Wohnbebauung, da die Kubatur (Anm. der Red.: Kubatur bezeichnet im Bauwesen das Volumen eines Bauwerks) auf einem Architekturwettbewerb mit Vorgabe gewerbliche Nutzung gründet. Von einem dringend nötigen neuen Wettbewerb mit Vorgabe Urbanes Gebiet erwarten wir gänzlich andere Kubaturen.

Noch mehr Verkehr an einem Nadelöhr

Die Verbesserung der Verkehrssituation resultiert, neben einer Verkürzung der Umlaufzeit von 120s auf 90s und einem zweiten Rechtsabbiegestreifen auf die B500, insbesondere auf der zusätzlichen Verlegung der Wender. Der 1.BM Herr Uhlig geht nicht von einem Umbau der B500 aus, was aber die Verlegung der Wender zwingend erfordert.

Das Klima in Oos würde noch stärker belastet

Das Klimagutachten erklärt, dass ein Kaltluftstrom ab etwa 10.000 m³/s zur Durchströmung von kleineren Siedlungen erforderlich ist. Für das Plangebiet wird ein Kaltluftstrom von 1.298 m³/s vorausgesagt.

Der Entscheidungsvorschlag im Gutachten des Deutschen Wetterdienstes vom 26.2.2020 weist darauf hin, dass die grundsätzliche Eignung als Heilbad aus lufthygienischer Sicht im Stadtteil Oos und in der Kernstadt aktuell nicht gegeben ist. Diese prekäre Situation wird durch die Verringerung der Kaltluftströme durch den Bebauungsplan ,Urbanes Gebiet Aumatt’weiter verschärft.

Die Folgen für die Anwohner sind unüberschaubar

Die Vor- und Nachteile des Bebauungsplans werden auf die Eigentümer der betroffenen Flurstücke unterschiedlich verteilt. So wird das im privaten Besitz befindliche Flurstück 5615/2 erheblich mit Geh-, Fahr- und Leitungsrecht sowie durch vorgeschriebene Pflanzung von Platzbäumen belastet. Hat der Grundstückseigentümer des Grundstücks mit der Flst.-Nr.: 5615/2 der vorliegenden Überplanung seines Grundstücks zugestimmt?

Die Forderung: 50 Prozent für Wohnraum

Aus den oben aufgelisteten Gründen bitten wir Sie, den Bebauungsplan ,Urbanes Gebiet Aumatt’nicht zu billigen, bzw. zu überarbeiten und 50% Wohnen linear auf MU 1 und MU 2 zu verteilen. Mit der jetzt beabsichtigten Verteilung wird de facto im MU 2 ein 80%-iges Gewerbegebiet mit 20%-igem ,Feigenblattwohnen’geschaffen. Das 70%-ige Wohnen im MU 1 wird auf den Sankt-Nimmerleinstag verschoben, da die Firma Farben Frank keine Anstalten macht, ihren Sitz in ein Gewerbegebiet zu verlegen.“

Foto: Ben Becher