Defekte Poller: Ein Quell ständigen Ärgers

14Oktober
2022

Die FBB hat sich am Dienstag, 11. Oktober 2022, mit Fraktionsanträgen an OB Dietmar Späth und den 1. Bürgermeister Alexander Uhlig gewandt. Darin geht es um die Poller in der Luisenstraße, die die Stadt gedenkt zu sanieren – für sehr viel Geld. Die Kritik an diesem Thema angestoßen hat Markus Fricke, Stadtrat der FBB.

„Es geht hierbei um die Beschlussvorlage der Verwaltung und dem Tagesordnungspunkt ,Baubeschluss Erneuerung der dynamischen Polleranlagen‘“, heißt es in dem Schreiben. „Die Fraktionsanträge der Fraktionsgemeinschaft FBB/FW gelten für zwei Sitzungstermine: den Bau- und Umlegungsausschuss am 13.10.22 sowie die Gemeinderatsitzung am 24.10.2022.

Veto der FBB/FW

Unsere Fraktionsgemeinschaft wird der Beschlussvorlage mit jetzigem Inhalt nicht zustimmen. Wir stellen nach § 34 GemO zur abweichenden Beschlussfassung die nachfolgenden Anträge, über die wir gesonderte Abstimmung in vorgesehener Reihenfolge wünschen:

  • Die bisher durch Polleranlagen geregelten Zufahrtsperren werden an den in der Beschlussvorlage der Verwaltung vorgesehenen Orten durch eine Zwei-Phasen-Ampel mit Rot-Gelb / Gelb-Rot nach § 37 Abs. 2 Nr. 3 StVO ersetzt.
  • Die vorhandene Beschilderung mit Zeichen 250 aus Anl. 2 zu § 41 Abs. 1 StVO
    (Verbot für Fahrzeuge aller Art – Roter Kreis auf weißem Grund) bleibt erhalten.
  • Die unter dem Zeichen 250 montierten Zusatzschilder mit viel Text werden soweit als möglich durch Zusatzschilder der StVO ersetzt, nämlich durch
    • Zusatzzeichen 1022-10 (Radverkehr frei) gem. Anl. 4 zu § 43 Abs. 3 StVO
    • Zusatzzeichen Fahrrad mit Hilfsmotor frei
    • Textschild: Anlieferung frei 6 Uhr – 11 Uhr
    • ÖPNV frei
  • Es werden Überwachungseinrichtungen gegen Rotlichtsünder montiert.
  • ÖPNV und Rettungsdienste erhalten per Funk die Möglichkeit, die Ampel auszuschalten für die Dauer der Durchfahrt (entspricht Grünphase).
  • Die montierten Polleranlagen werden nicht zurückgebaut.

Begründung:

Die Polleranlagen sind seit ihrem Einbau ein Quell ständigen Ärgers und hoher Kosten für Einbau, Wartung und Reparatur. Zudem sah man immer wieder Verkehrsteilnehmer, die sich im Schlepptau des ÖPNV über die Poller mogelten.

Ampelanlagen haben weder Mechanik noch Hydraulik noch bewegliche Teile. Sie sind zudem wetterresistent. Außer der Installation fallen nur marginale Betriebskosten (Strom) an.

Enorme Kosten

Die Kosten von weiteren 675.000 Euro stehen in keinem Verhältnis zu den gleichwertigen Kosten von Ampelanlagen. Die Befassung der zuständigen Mitarbeiter mit Reklamationen etc. fällt weg. Die Finanzlage der Stadt erfordert eine bessere Ausgabe einer dreiviertel Million Euro für andere Zwecke.

Die Abschreckungswirkung einer roten Ampel ist beachtlich, droht doch bald ein Fahrverbot, in jedem Falle aber 90 Euro Bußgeld zzgl. Verwaltungskosten und 1 Punkt in Flensburg. Die unerlaubte Überfahrt durch Rotlichtverstoss, nachgewiesen durch automatische Überwachungseinrichtung bedeutet weitere 50 Euro Bußgeld.

Eine Beeinträchtigung des Stadtbildes steht nicht zu befürchten

Die vorhandene Beschilderung muss schon wegen eines Stromausfalls zur Regelung des Verkehrs erhalten bleiben und beugt dem Einwand des Rotlichtsünders vor, er habe an einen Defekt der Ampel geglaubt, weil diese die Fahrt nicht frei gegeben habe. Die textliche Zusatzbeschilderung ist soweit wie möglich durch die beantragten Piktogramme zu ersetzen, um international verstanden zu werden.“

Foto: Ben Becher