Korruption und Leo-Baustelle

28August
2017

Was will der Gemeinderat (Bauausschuss plus …) eigentlich heute entscheiden? Wie es weitergeht mit dem Leo?

Im Raum steht ein böser Verdacht, der in einem Artikel von Goodnews Ende letzter Woche veröffentlicht wurde: Korruption eben jener Verwaltung, welche diese heutige Leo-Entscheidung vorbereitet hat.

In ersten Stellungnahmen kommt fast nur stammelndes Entsetzen. CDU-Stadtrat Bloedt-Werner: „Derartige ungeheuerliche Vorwürfe“ könnten nicht einfach hingenommen werden. Und von FDP-Kreisvorsitzenden Lohs: „Der Verdacht illegaler Preisabsprachen und der Vorteilsnahme muss ausgeräumt werden!“ Die Stadt selbst scheint wie gelähmt. Weiter so geht gar nicht.

Der Stand des vermuteten Skandals im Augenblick ist so: der Vorwurf der Bestechlichkeit eines Mitarbeiters der Stadtverwaltung betrifft erstens nur diesen einen unbekannten städtischen Mitarbeiter (offensichtlich ist Vorteilsannahme gemeint) und denjenigen, der aktiv bestochen haben soll (Vorteilsgewährung) – damit kann nach Lage der Dinge nur die Firma Weiss gemeint sein, denn nur die hat den Leo saniert (1. Bauabschnitt) und bewirbt sich nun um den 2. Bauabschnitt. Der Prokurist der Firma Weiss sitzt als Stadtrat im Gemeinderat und Bauausschusses für die CDU. Nochmals: es sind momentan ausschließlich Verdachtsmeldungen. Aber sie betreffen offensichtlich eine CDU-Seilschaft, der man auch schon in der Vergangenheit gelegentlich derartige Durchstechereien unterstellte ohne jedoch Beweise dafür zu haben. Das wird sich -so oder so- in den nächsten Tagen aufklären.

Was aber heute schon klar auf der Hand liegt: die Ausschreitung des zweiten Leo-Bauabschnittes (der Pflasterung) hat so dubiose Ergebnisse gezeigt, dass sie aufgehoben werden muss. Jedenfalls müsste für den Gemeinderat deutlich geworden sein, dass seine Entscheidungsgrundlage mehr als brüchig geworden ist. Was soll man denn nun glauben? Und kann man denn irgendwas in diesem Zusammenhang glauben? Und welche (früheren, weiteren) Angelegenheiten sind da ebenfalls betroffen? Und zudem: an welchen konkreten Entscheidungen der Baubehörde hat der beschuldigte Mitarbeiter außerdem noch gearbeitet? Was kommt da noch hoch?

FDP und CDU-Bloedt-Werner schreien nach Aufklärung durch die Oberbürgermeisterin. Reicht das? Vorteilsannahme (Bestechlichkeit) ist ein Straftatbestand, das heißt aus Sicht der Staatsanwaltschaft ein Delikt, das untersucht und gegebenenfalls angeklagt werden muss. Das ist keine Affäre, die auf dem kleinen Dienstweg zwischen Bürgermeister und städtischem Bediensteten über den Weg des Disziplinarrechts erledigt werden kann. Hier sind das Strafrecht und der Justizapparat gefragt. Und es geht auch nicht, dass diese Dinge dann in einem städtischen Ausschuss versteckt werden, der zum Schweigen verpflichtet ist, so wie es momentan der (nicht öffentlich tagende) Bauausschuss ist. Diese Verdächtigungen und ihre Aufklärung gehören in die breite Öffentlichkeit, schon um dem Vorwurf der Mauschelei zu entgehen.

Und danach gehört in jedem Fall alles auf den öffentlichen Tisch: Denn es sind ja die Bürger Baden-Badens, die betroffen (und möglicherweise durch Korruption) betrogen worden sind.

Aber gerade deshalb, weil dieser Verdacht von Vorteilsannahme so groß ist, erfolgt hier auch eine ausdrückliche Ehrenerklärung für unseren 1. Baubürgermeister Alexader Uhlig: er hat mit alledem nichts tun; er hat diese Bauabteilung, so wie sie war, übernommen – und wir haben volles Vertrauen in ihn, dass er aufräumen wird.

Foto: Ben Becher