Foto-Beweise zu zahlreichen Bausünden: „Die Wirklichkeit, wie gebaut wird, weicht stark von den Beschlüssen ab“

10Dezember
2018

Aufstellungsbeschlüsse bleiben in unserer Stadt oft bloße Ankündigungen, denen keine oder falsche Taten folgten. Dies bemängelt Wolfgang Niedermeyer, 1. Vorsitzender des Vereins Stadtbild Baden-Baden, in einem Brief an den Bauausschuss des Gemeinderats. Er bringt gleich mehrere Belege dafür.

Die Forderung des Architekten ist schlüssig: Es müsse endlich Sorge getragen werden, dass aus früheren Aufstellungsbeschlüssen verbindliches Stadtrecht wird, um Fehlentwicklungen im Stadtbild zu beenden. Seine Gegenüberstellung zwischen Beschluss-Text und dem jeweils tatsächlich gebautem Haus zeigt, wie Entscheidungen ignoriert werden – zum Nachteil unseres Stadtbilds und zum Gefallen einzelner Investoren.

Beschlüsse für die Schublade

Was ist ein Aufstellungsbeschluss überhaupt? Ein Bebauungsplan muss von einer Stadt beschlossen werden. Zuvor muss er „aufgestellt“ werden. Auch hierzu ist ein Beschluss des Gemeinderats erforderlich. Das heißt: Mit der Bebauungsplanung müssen diverse Prüfungen erfolgen, etwa Gutachten erstellt werden, die mit Kosten verbunden sind. Darüber stimmt der Stadtrat dann bei der „Offenlage“ eines Bebauungsplanes ab, der dann offizielles Stadtrecht wird. Diese Festlegungen müssten bindend für Bauprojekte sein – sollte man meinen. Die Wirklichkeit zeigt aber: So ernst werden die Beschlüsse nicht genommen. Oft wird gegen die beschlossenen Vorgaben gebaut – den Bauherren werden von der Bauaufsicht „Befreiungen“ erteilt und Festlegungen zu Gunsten einzelner Bauherren ausgeblendet.

Hier lesen Sie den Brief in voller Länge

Foto: Wolfgang Niedermeyer