„Die Stadt muss den Menschen zurückgegeben werden – sie gehört nicht den Bussen!“

20März
2019

Mathias Welle, Bürger Baden-Badens und FBBler, berichtet hier in seinem Augenzeugenbericht über zwei Vorfälle, die nicht nur gefährlich, sondern auch klar gesetzeswidrig sind: Busse drängeln über den Leo – und provozieren Passanten mit Hupen und anderen Schikanen.

Flanieren und Bummeln: Dazu ist der Leo da

„Der Leopoldplatz in Baden-Baden ist ein sehr wichtiger Platz im Herzen der Stadt.

Abgesehen von der ziemlich misslungenen Gestaltung der Oberfläche in Beton – diese erinnert an Oberflächen von Flughäfen oder Tankstellen – hat dieser historisch gewachsene Stadtplatz weiterhin eine enorm wichtige Bedeutung für Menschen im Sinne von Aufenthalt, Querung, Flanieren, Spazierengehen, Gespräche führen, Treffpunkt mit Freunden und Bekannten, einfach auch mal schlendern und genießen. 

Ein Wohlfühlraum soll er sein

Das nennt man auch Aufenthaltsqualität für den Menschen in der Stadt, dazu sind Plätze da! Wie gesagt, die gestalterisch katastrophale Oberfläche ist da zwar eher abträglich, aber als Stadtraum – gewachsen in der Historie – soll er nach wie vor dem Menschen dienen als Wohlfühlraum in unserer Wohlfühlstadt Baden–Baden.

Fußgänger haben auf dem Leo Vorfahrt – aber nur in der Theorie

Die Praxis ist jedoch bisher eine ganz andere. Obwohl der Leopoldplatz mit den Zeichen 325.1 und 325.2 als sogenannter verkehrsberuhigter Bereich – gemeinhin auch als Spielstraße bezeichnet – klar ausgewiesen ist, häufen sich Vorfälle mit Busfahrern, hauptsächlich der Stadtwerke, die diese Beschilderung entweder nicht kennen oder sie wissentlich missachten.

Hauptregeln, die im verkehrsberuhigten Bereich gelten

  • Fußgänger dürfen die Straße, hier Leo, in ihrer ganzen Breite benutzen,
    Kinderspiele sind überall erlaubt.
  • Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  • Die Fahrzeugführer – hierzu zählen insbesondere Busse – dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig müssen sie warten.

Ich möchte an dieser Stelle zwei Vorfälle erwähnen, die mich doch sehr ins Staunen gebracht und auch ein Stück weit verärgert haben: Weil der Mensch, der an dieser Stelle ,das Maß aller Dinge’ sein sollte, einfach ignoriert wird.

Vorfall Nummer eins: Eine schwangere Frau wird von einem Bus grob erschreckt

Vor zwei Wochen flanierten meine Frau und ich über den Leo und konnten aus nächster Nähe beobachten, wie ein junge schwangere Frau von einem Busfahrer so erschreckt wurde, dass sie, total aufgelöst, verängstigt zur Seite sprang. Sie bummelte über den Platz, der Busfahrer kam mit seinem Fahrzeug in ihre Nähe, ohne Geschwindigkeit wegzunehmen. Er bremste erst in letzter Sekunde vor der Schwangeren, sodass dieses mächtige Fahrzeug erst wenige Zentimeter vor ihr zum Stehen kam. Sie ist daraufhin so erschrocken, dass sie hastig zur Seite sprang und sehr verängstigt war. Meines Erachtens deutet alles darauf hin, dass der Busfahrer hier sein riesiges Fahrzeug vorsätzlich als ,Verkehrswaffe’ einsetzte, um Fußgänger zu erziehen.

Grober Verstoß gegen schwächere Verkehrsteilnehmer

Das ist ein grober Verstoß gegen die Verkehrsregeln in oben erwähnten verkehrsberuhigten Bereich, innerhalb dessen Fußgänger nicht behindert werden dürfen: Die Fußgänger sollen sogar den Vorrang haben, weil sie der deutlich schwächere Verkehrsteilnehmer darstellen!

Diesen Vorfall – Busnummer, Datum und Uhrzeit sind notiert – haben wir telefonisch einer Dame bei den Stadtwerken mitgeteilt, die sich auch betroffen entschuldigte und dafür Sorge tragen wollte, dass sich solche Vorfälle nicht wiederholen. Soweit, so gut.  

Vorfall Nummer zwei: Hupen – auf Anweisung!

Meine Frau und ich gingen am 15. März wieder über den Leo. Plötzlich hupte es hinter uns: Wir sprangen erschrocken zur Seite, worauf hin ein großer Bus an uns vorbeifuhr. Mit einem Handzeichen habe ich den Busfahrer gebeten, anzuhalten und mir seine ,Weghuperei’ zu erklären. Er erläuterte mir sinngemäß – meine Frau kann dies bezeugen – dass er sich Platz verschaffen wollte, um schneller über den Leo fahren zu können. Auf meinen Einwand, dass er sich im verkehrsberuhigten Bereich befinde und sich damit an die Regel der Gleichberechtigung und im Ernstfall an Vorrang für den schwächeren Verkehrsteilnehmer halten müsse, erwiderte er, dass er Anweisung habe zu hupen, wenn Fußgänger im Wege seien!

Auch das ist wieder ein grober Regelverstoß gegen Verkehrszeichen 325 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (STVZO). Anweisungen dieser Art zur Huperei zu geben, ist mehr als grob fahrlässig, das ist Vorsatz!

Wo ist der Respekt gegenüber den Bürgern?

Solche Vorfälle aus Vorsatz oder auch aus Nichtwissen beeinträchtigen die Lebensqualität der Menschen in unserer Stadt sehr. Passieren Dinge dieser Art auch noch auf öffentlichen Plätzen wie hier – die eigentlich zunächst dem Wohlfühlen und Verweilen der Menschen dienen – ist dies unverzeihlich. Die Stadt muss den Menschen zurückgegeben werden und nicht dem Verkehr! Es muss Achtsamkeit gepflegt werden, hier sogar noch gesetzlich vorgeschrieben. Das genau besagt nämlich oben genannte Beschilderung. Die Praxis einiger Busfahrer widerspricht diesem Geist und auch dieser Gesetzesregelung erheblich: Sie muss unbedingt abgestellt werden. Die Fahrer sollten besser geschult und die Fahrpläne und Taktzeiten müssen zur Steigerung der Lebensqualität der Menschen unbedingt angepasst werden!

Es geht um unsere Lebensqualität – und ein achtsames Miteinander

Das Wohlbefinden der Menschen in der Stadt – insbesondere im öffentlichen Raum – ist mit Abstand der wichtigste Faktor zur Wiedererlangung von Lebensqualität im urbanen Dschungel. Gefragt ist ein respektvolles Miteinander und Achtsamkeit im Lebensraum Stadt.“

FOKUS Baden-Baden wird diesen Vorfall den Verantwortlichen der Stadtwerke vortragen, um eine Stellungnahme zu erwirken. Wir werden berichten!