Bebauung der Moltkestraße 15: FBB-Antrag plädiert für breite Diskussion

08April
2022

Die FBB hat sich am 1. April mit einem Antrag an Oberbürgermeisterin Margret Mergen gewandt. Darin geht es um das Bauvorhaben Moltkestraße 15. Hier wird, so die Meinung vieler Bürger und Experten, nicht im Sinne des Stadtbildes geplant – und wohl auch am Bedarf vorbei.

Welche Rolle spielt bei der Vergabe von Bauvorhaben der Bedarf der Bürgerschaft? In Baden-Baden könnte man sagen: keine. Investoren kommen, legen Pläne auf den Tisch, ändern diese ab – und bauen dann gern im Luxus-Segment. Man könnte sagen: Der Investor hat in Baden-Baden besonders freie Hand – was auch dem Stadtbild nicht immer zuträglich ist. Die FBB möchte nun, dass die veränderte Planung des Baugebiets Moltkestraße 15 im Gemeinderat thematisiert wird.

Zum Hintergrund

Vieles soll am gültigen Bebauungpslan im „Wege der Befreiung“ geändert werden. Ursprünglich sollten in der Moltkestraße 15 vier Stadtvillen in lockerer Anordnung in einen landschaftsparkähnlichen Kontext gesetzt werden, um das Gelände an die Topographie anzupassen. Doch mittlerweile sind Geländemodellierung, Setzung und Erschließung der Villen deutlich verändert worden, woran der Gestaltungbeirat Kritik übt. Denn nun sollen die Villen u.a. symmetrisch gesetzt werden, was aus Sicht der Experten eine nachteilige Veränderung des ursprünglichen Architekturkonzepts darstellt. Vielmehr solle das Thema der Villen in einer Parklandschaft gestärkt werden.

Der Antrag der FBB

„Die Fraktion Freie Bürger für Baden-Baden beantragt in der nächsten Gemeinderatssitzung, zum ,vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit Durchführungsvertrag Moltkestraße 15‘ eine Entschließung mit einem Bekräftigungsbeschluss zu fassen“, heißt es darin.

Beschluss:
a) Der Gemeinderat bekräftigt seine Beschlussfassung vom 22.02.2021 mit den darin
enthaltenen Festsetzungen im Bebauungsplan und der daraus entwickelten Gebäudeplanung im Vorhaben- und Erschließungsplan als Bestandteil des Durchführungsvertrages.
b) Der Gemeinderat missbilligt die vorzeitige Annahme und Behandlung einer Änderungsplanung zum Vorhaben- und Erschließungsplan durch die Verwaltung.
c) Generell sieht der Gemeinderat die von der Verwaltung angedachten Befreiungen
nach BauGB 31 bei dem spezifisch ausgeplanten und abgewogenem VB-Plan samt
Durchführungsvertrag als nicht sachdienlich an und erwartet seine unverzügliche
Beteiligung.

Die Begründung:

Zu a)
Die beschlossene Planung hat im Verfahren einen hohen Reifegrad erhalten und ist mit einem für beide Seiten ausgewogenen Vertragswerk abgeschlossen worden.
Zu b)
Sowohl die Beschreibung zur Vorlage im Gestaltungsbeirat, als auch das Behandlungsprotokoll des Gestaltungsbeirat lassen erkennen, dass der Vorhabenträger mit seiner Planung bewusst und gezielt gegen die Grundlagen des bestehenden Vertrages verstoßen will. Der Gemeinderat sieht keine sinnvolle Notwendigkeit, die Ressourcen der Verwaltung mit derartigen Abweichungen zu befassen.
Zu c)
Aus der Gestaltungsbeirat-Vorlage vom 16.02.2022 wird deutlich, dass grundsätzliche Belange des B-Plans und Vorhaben- und Erschließungsplan berührt werden sollen, die erkennbar in den Kompetenz- und Beschlussbereich des Gemeinderats fallen. Vor einem erneuten Befassen des Gestaltungsbeirat ist daher eine umfassende Unterrichtung und Meinungsfindung im Gemeinderat geboten.“

Fotos: Ben Becher