Klinikneubau: Details der Kostenbeteiligung dringend erbeten

13Juli
2023

Markus Fricke, Stadtrat der FBB, adressierte sich mit einem Schreiben an den Stadtkämmerer Thomas Eibl. Er fragt nach Details: etwa, ab wann die neue Beteiligung von 29,5 Prozent an den Klinikkosten greifen soll. Doch das ist nicht alles.

„Die Frage ungeklärter Finanzierung für die Stadt Baden-Baden führte zum geschlossenen ,Nein‘ unserer Fraktion in der Sitzung des Gemeinderates vom 3. Juli 2023. Ich hatte in meinem Redebeitrag am 3. Juli einen weiteren Aspekt angesprochen, der offenkundig von anderen Entscheidungsträgern nicht verstanden wurde, und der weder von Ihnen noch vom Herrn Oberbürgermeister beantwortet wurde.

Daher auf diesem Wege: Die Gesellschaftsanteile der Stadt Baden-Baden mit 40 Prozent haben trotz operativer Verluste und dinglich gesicherter finanzieller Belastungen einen erheblichen wirtschaftlichen Wert. Dies wird sich spätestens zeigen, wenn das Zentralklinikum gebaut ist und die bisherigen Immobilien verwertet werden, nach meiner Erwartung als Bauland.

Für die Reduzierung der Gesellschaftsanteile der Stadt auf 29,5 Prozent sieht Paragraph 7 des Gesellschaftsvertrages der gGmbH eine Regelung vor. Es ist der Wert der zu übertragenden Anteile zu ermitteln und in bar zu zahlen. Es geht immerhin um 10,5 Prozent.

Markus Fricke bittet um Antwort auf dringliche Fragen

1. Will die Gebietskörperschaft Baden-Baden als Gesellschafter auf den Gegenwert nonchalant verzichten? Bisher ist kein Wort dazu gefallen. Ich bitte höflich um spezifizierte Erläuterung und danke Ihnen.

2. Des Weiteren bitte ich höflich um Ihre Bewertung, wie ,ab sofort‘ alles mit 29,5 Prozent Belastung für Baden-Baden abgewickelt werden soll ohne Änderung des Gesellschaftsvertrages.

3. Ich bitte auch höflich um exakte Darlegung, welche Kosten ,ab sofort‘ die Stadt Baden-Baden mit 29,5 Prozent belasten. Die Beschlussfassung ist unklar bzw. widersprüchlich. ,Ab sofort‘ soll ohne Änderung des Gesellschaftsvertrages (?) mit 29,5 Prozent ­– Zitat: ,für die notwendigen Investitionen zur Realisierung des Projektes‘ – abgerechnet werden sowie –Zitat: ,ab Inbetriebnahme des neuen Krankenhauses‘.

Geht es in diesem Beschluss bei den 29,5 Prozent nur um die Untersuchungskosten oder auch um Investitionskosten?

4. Was soll gelten, wenn die Untersuchung Münchfeldsee negativ verliefe? Soll Baden-Baden dann wieder 40 Prozent zahlen? Insgesamt und ohne die erbetenen Erklärungen von Ihnen, sehr geehrter Herr Eibl, sieht das Ganze nach ziemlich viel Improvisation und Rosinenpickerei aus, ich fürchte, zu unserem Nachteil.“

Foto: Tommy Schindler