Neues Schloss im Planungswirrwarr

11Dezember
2017

Weil die neue Planung noch heftiger in die Substanz des Neuen Schlosses eingreift als alle bislang vorgelegten Planungen, erübrigt sich eine erneute Prüfung, sagen die Freien Bürger für Baden-Baden (FBB). Alle relevanten Daten der früheren Planungen seien bereits überprüft und verworfen worden.

Die jetzt vorgelegte Planung der Eigentümerin gehe weit über die alten, bereits abgelehnten Planungen hinaus, auch über die Vorgaben des Denkmalschutzes. Also wäre eine erneute Prüfung nichts als Steuergeld-Verschwendung, denn logischerweise kann überhaupt nichts Positives für die Bauherrin dabei heraus kommen.

Fast gleichzeitig ist auch ein beherzter Brief des Vereins Stadtbild in gleicher Sache bekannt geworden, der ebenfalls davon ausgeht, dass die neue Planung der Eigentümerin des Neuen Schlosses die alten Wünsche noch überholt: noch mehr Zimmer im Neuen Schloss, noch mehr Spekulationsbau im so genannten Stützbau, noch tiefere Eingriffe in den Denkmalschutz als bisher. Und was bisher geplant war, wurde bereits abgelehnt oder findet keine Mehrheit mehr im Baden-Badener Gemeinderat.

Das Neue Schloss und sein Erhalt, das war eines der Hauptziele der FBB. Damit hat die FBB Wahlkampf gemacht und ist auf Anhieb in den Gemeinderat eingezogen mit rund 10% der Stimmen, ein gigantischer Erfolg für eine soeben gegründete Wählerinitiative. Wie es aussieht hat die FBB diesen Kampf jetzt gewonnen. Nun gilt es, diesen Sieg zu verteidigen. Denn das Neue Schloss ist das wichtigste Kulturdenkmal Baden-Badens und kein Bauplatz für Spekulationen, in dem ein angebliches Luxushotel eingebaut werden darf, das auf immer die Prunkräume im Neuen Schloss zerstören und den Schlosspark mit den überdimensionierten Luxuswohnungen unrettbar verschandeln würde. Es gilt das Neue Schloss mit seinem historischen Park zu erhalten, so wie es erbaut wurde samt Schlosspark ohne einen völlig unpassenden Stützbau, der Schlosspark und die für Baden-Baden wichtigen Heilquellen darunter zerstören würde.

Der Antrag der Freien Bürger für Baden-Baden (FBB) im Wortlaut:

Antrag: Neues Schloss - Nein zur Überprüfung der neuen Planungen

            Sehr geehrte Frau Mergen,
            sehr geehrter Herr Uhlig,

hiermit beantrage ich im Namen der Fraktion „Freie Bürger für Baden-Baden e.V.“

  1. a) die Beantwortung der nachstehenden Fragen 1 – 5
  2. b) die „Überprüfung“ der neuen Planung von Frau Al Hassawi nicht durchzuführen.

 

  1. Ist die neue Planung von Frau Al Hassawi mit 140 Hotelzimmern im Neuen Schloss eine Voranfrage oder ein formaler Antrag?
  2. Wer trägt die zu erwartenden Kosten für die „Überprüfung“ der veränderten Hotelnutzung im Neuen Schloss mit der Denkmalverträglichkeit?
  3. Auf welcher Rechtsform basiert die geplante „Überprüfung“?
  4. Ist das Landesamt für Denkmalpflege bereit, erneut zu dieser Problematik Stellung zu nehmen?
  5. Ist durch die früheren Entscheidungen mit Rechtsfolgen zu rechnen? Welche können das sein und wer hätte sie zu verantworten?

            Begründung:

Die neue Planung von Frau Al Hassawi, vorgelegt am 18.09.2017, übertrifft die Planung des Markgrafen von 1995 erheblich. Diese scheiterte damals aus Denkmalschutzgründen. Die neue Planung von Frau Al Hassawi berücksichtigt nicht die planungsrechtlichen Vorgaben des Bebauungsplans von 2001 und die (nicht wirksame) 1. Änderung von 2013.

Die neue Planung (Antrag?) von Frau Al Hassawi verlangt die grundbuchliche Trennung der Bodengrundstücke des Neuen Schlosses und des „Stützbaus“ und die 100%ige Verwertung des „Stützbaus“ als Eigentumswohnungen. Beides wurde einvernehmlich vom Gemeinderat abgelehnt.

Eine klarere Stellungnahme des Landesamtes für Denkmalpflege zur Schutzwürdigkeit des Neuen Schlosses inkl. Schlosspark kann es nicht geben als die, die bereits vorliegt. Deshalb ist es aus unserer Sicht unnötig - ja unverständlich - diese Institution erneut zur Stellungnahme aufzufordern.

Sehr geehrte Frau Mergen, sehr geehrter Herr Uhlig, wir fordern Sie hiermit auf, unter Beachtung der Rechtslage die von Frau Al Hassawi vorgelegte Planung vom 18.09.2017 zeitnah abzulehnen und Frau Al Hassawi ein klares NEIN zu ihrem veränderten Vorhaben auszusprechen.

Dies auch, um keine weiteren Steuermittel zu verschwenden.

Mit freundlichen Grüßen
Freie Bürger für Baden-Baden e.V.
(Prof. Dr. med. Heinrich Liesen Stadtrat)

Und der Verein Stadtbild schreibt zum gleichen Vorgang folgende Erklärung:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin Mergen,
sehr geehrter Herr Bürgermeister Uhlig,

überrascht haben wir Ihre Ankündigung bei der Pressekonferenz am 4.12. vernommen, die Al-Hassawi Planung vom 18.09.2017 zur „Überprüfung“ anzunehmen.

Ihre Entscheidung ist aus mehreren Gründen nicht nachvollziehbar:

  1. Die Planung ignoriert die planungsrechtlichen Vorgaben des rechtswirksamen Bebauungsplans von 2001; Sie wollen sie trotzdem annehmen.
  2. Die Planung ignoriert die Festlegungen des beschlossenen, aber nicht wirksamen Bebauungsplan (1. Änderung von 2013) und des abgeschlossenen städtebaulichen Vertrags; Sie wollen sie trotzdem annehmen.
  3. Die Planung weist wesentliche Elemente der aus Denkmalschutzgründen gescheiterten Planung des Markgrafen von 1995 auf und übertrifft sie noch bei der Inanspruchnahme und Veränderung der historischen Substanz; Sie wollen sie trotzdem überprüfen lassen.
  4. Die Planung geht von einer planungsrechtlich und vertragsrechtlich ausgeschlossenen Verwertung des „Stützbaues“ als Finanzprodukts mit 100% Eigentumswohnungen aus; Sie wollen trotz dieser angekündigten Vertragsverletzung die Planung annehmen und prüfen lassen. 
  5. Eine Mehrheit der Stadträte hat dieses Ansinnen bereits abgelehnt; Sie lassen trotzdem prüfen. 
  6. Das Landesamt für Denkmalschutz hat bereits während der Aufstellung des Bebauungsplans umfassend und kompetent an der Begründung mitgewirkt und war auch im Bauantragsverfahren zur denkmalrechtliche Genehmigungsfähigkeit in jede Phase einbezogen; Sie wollen trotzdem die erneute Überprüfung längst abgehandelter Sachverhalte.

Wir fragen uns: wozu machen Sie das und wie sollen wir das unseren Mitgliedern erklären?

Die Beschäftigung des Denkmalschutzes mit der alten Frage „Wieviel Hotel verträgt das Schloss“ wird dort keine Begeisterung auslösen. Die Antwort liegt bereits seit 16 Jahren auf Ihrem Tisch.

Nach Vorlage und Erläuterung der Absichten zu Schloss und Stützbau, sowie der Konkretisierung der Finanzierungsabsicht und den damit verbundenen Auswirkungen, ist die Investorenanfrage aus unserer Sicht entscheidungsreif:

- Entweder können Sie erneut (wie bereits Ihr Vorgänger) eine auf die geänderte finanzielle Lage maßgeschneiderte Änderung des B-Planes und des städtebaulichen Vertrags als Beschlussvorlage einbringen. (Dafür wird sich im Gemeinderat keine Mehrheit finden)

- Oder Sie können der Investorin bescheiden, dass die Anfrage den Planungs- und Vertragsrechtlichen Grundlagen nicht entspricht und eine Veränderung oder Anpassung nicht mehrheitsfähig ist.

Begrüßen würden wir auf jeden Fall eine öffentliche Erörterung im Gemeinderat, nachdem bisher nur nichtöffentlich verhandelt wurde.

Mit freundlichen Grüßen
(Wolfgang Niedermeyer)

cc

Fraktionen im Gemeinderat
Denkmalschutz

Foto: Ben Becher