Neue Kleidung vernichten – bald wird ein Riegel vorgeschoben

05Februar
2024

In diesen Tagen sind viele Menschen noch auf der Suche nach Mänteln und Jacken. Wer online bestellt und zurückschickt, provoziert damit mitunter, dass die ungetragenen Sachen vernichtet werden. Cornelia Mangelsdorf freut sich deshalb über das Vernichtungsverbot für unverkaufte Kleidung.

Einige hundert Euro muss man in der Regel für einen warmen Mantel bezahlen. Wer seine (größeren) Kinder entsprechend ausstaffieren möchte, nimmt die Zahl womöglich mal 2 oder 3. Und wer die Kleidung nicht in der Kurstadt oder im benachbarten Karlsruhe oder Bühl findet, bestellt schon einmal im Internet. Kein Parkplatzsuchen, kein großer Zeitverlust – keine Frage, Onlineshoppen ist bequem. Dennoch mache ich es nur, wenn es nicht anders geht. Denn ich möchte den stationären Handel stärken und mein Geld im Städtchen ausgeben.

Neue Sachen vernichten – ein Graus!

Noch ein anderer Grund macht das Online-Kleidung-Shoppen zum Graus: Größere Händler durften unverkaufte Kleidung in der Europäischen Union bislang vernichten. Vernichten, wie bitte? Ja, genau das. Statt sie zu reduzieren oder zu spenden – werden nagelneue Waren einfach zerstört. Ein solches Handeln gehört sicherlich zu den abscheulichsten Taten der Konsumgesellschaft: Da wurde Stoff gewebt, Teile zusammengenäht und mit Knöpfen versehen, nur, damit eine frische Ware am Ende des Tages verbrannt wird. Darüber kann man eigentlich nur den Kopf schütteln.

Doch jetzt flammt Hoffnung auf

Denn mit der Zerstörungswut neuer Sachen soll es bald vorbei sein. Eine neue Verordnung setzt dem sinnlosen Vernichten von nagelneuen Mänteln, Schuhen, Hosen und Pullovern endlich ein Ende. Wie viele Stücke in der EU vernichtet werden, ist unklar. Doch es soll eine Offenlegungspflicht kommen, nach der große Firmen jedes Jahr Auskunft geben müssen, wie viele unverkaufte Produkte sie aussortieren und warum sie das tun. Laut Bundesumweltministerium werden knapp vier Prozent der Retouren vernichtet. Das seien in Deutschland etwa 20 Millionen Produkte pro Jahr. Eine ganze Menge!

Es dauert noch ein wenig

Parlament und EU-Länder müssen der Einigung noch offiziell zustimmen. Doch dies gilt als Formsache. Und es wird auch noch eine kleine Weile dauern, bis die Maßnahme greift: Für mittlere Unternehmen gilt eine Übergangsfrist von sechs Jahren, für kleine Unternehmen gibt es sogar Ausnahmen. Grundlegend gilt: Das Verbot soll zwei Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung angewendet werden.

Der öffentliche Kleiderschrank schont auch die Umwelt

Wenn es dann greift, wird dem Wegwerf-Irrsinn endlich ein Ende gesetzt. Kleidungsstücke sollten möglichst weitergegeben werden, damit sie, einmal vom Besitzer aussortiert, vielleicht noch einen anderen freudigen Nutzer finden. Der öffentliche Kleiderschrank, den die FBB im Oktober im Klosterhof Lichtental eröffnete, dient genau diesem Zweck. Hier bedienen sich auch Menschen, die nicht in unmittelbarer finanzieller Not sind, sondern die die Umwelt schonen möchten und deshalb Kleidung aus dem Schrank entnehmen. Die Initiatoren des öffentlichen Kleiderschranks freut’s!

Foto: Liza Summer: https://www.pexels.com/de-de/foto/licht-frau-haus-gesichtslos-6348054/