Neues Schloss: Fehler im Umweltbericht

19Mai
2023

Wolfgang Niedermeyer, Stadtrat der FBB, hat sich mit einem Schreiben an OB Dietmar Späth gewandt. Es geht um fehlerhafte Unterlagen für die Sitzung im Gemeinderat. Dort soll es am 22. Mai soll es um das Aufhebungsverfahren des Bebauungsplans „Neues Schloss“ gehen.

Im Beschlussvorschlag des Rathauses für den kommenden Montag heißt es: Der Gemeinderat beschließt, die Entwürfe zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Neues Schloss“ sowie der örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes einschließlich deren Begründungen mit Umweltbericht zu billigen. Weiterhin soll der Gemeinderat beschließen, die Entwürfe zur Aufhebung des Bebauungsplanes „Neues Schloss“ sowie der örtlichen Bauvorschriften im Geltungsbereich des Bebauungsplanes einschließlich deren Begründungen mit Umweltbericht öffentlich für die Dauer eines Monates, mindestens jedoch für die Dauer von 30 Tagen auszulegen und die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu beteiligen.

Der Gemeinderat soll weiterhin beschließen, den Flächennutzungsplan innerhalb des Geltungsbereichs des aufzuhebenden Bebauungsplanes entsprechend zu ändern und den Änderungsentwurf des Flächennutzungsplans innerhalb des Geltungsbereichs des aufzuhebenden Bebauungsplanes entsprechend öffentlich auszulegen. So viel zum Vorschlag.

Fehler entdeckt!

Wolfgang Niedermeyer hat sich die Unterlagen genau angeschaut – und ist auf einen Fehler gestoßen. „Die vom Gemeinderat vorgegebene Aufhebung des Bebauungsplans Neues Schloss geht nun in die Billigungs- und Offenlegungsphase. Damit werden die erforderlichen rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen für Neufassung und abschließenden Satzungsbeschluss geschaffen und der Öffentlichkeit zur Beteiligung vorgelegt“, schreibt er im Namen der FBB an OB Späth.

Die Sorgfalt lässt zu wünschen übrig

„Dass dabei mit besonderer Sorgfalt und Umsicht vorgegangen werden muss, versteht sich eigentlich von selbst. Haben wir doch mit einigen Bebauungsplan-Beschlüssen, sowohl bei der Aufstellung als auch bei der Umsetzung, erhebliche rechtliche und auch materielle Probleme hinter uns – und wie sich bei Schloss Seelach zeigt, auch vor uns.

„Störende“ Bäume?

Deshalb verwundert es mich, dass ich beim Querlesen der Vorlage auf einen augenfälligen
Fehler im Umweltbericht gestoßen bin. In der euphorischen Anfangsphase – nach Erteilung der Baugenehmigung – wurde in vorauseilendem Gehorsam das Abholzen der „störenden“ Bäume im Baufeld unverzüglich gestattet.

Ein teilweise bereits zerstörter Schlossgarten

Seit 12 Jahren schauen wir auf den an dieser Stelle großflächig zerstörten
Englischen Garten. Ein substanzieller Verlust ist in der Parkanlage entstanden.

Der Baumbestand ist nicht mehr in der Art erhalten

Der Umweltbericht geht davon aus, dass der Baumbestand noch erhalten sei – eine Falschannahme! So etwas darf eigentlich nicht passieren und bis zur Beschlussvorlage unbemerkt bleiben. Ein Bebauungsplan muss, wenn er Bestand haben soll, in allen Punkten höchsten Ansprüchen genügen. Fehler gehen, wie wir leidvoll wissen, zu unseren Lasten.

Bitte um präzise Vorlagen

Sie sollten sich dringend darum kümmern, dass eine in jeder Hinsicht geprüfte und
in allen Belangen schlüssige Vorlage eingebracht wird“, mahnt Wolfgang Niedermeyer und fügt lakonisch hinzu: „Im Augenblick habe ich da Zweifel. Die Angelegenheit selbst und die möglichen Konsequenzen sind von großer Bedeutung für die Entwicklung in unserer Stadt. Form und Inhalt der jetzigen Beschlussvorlage bringen Wert und Bedeutung des Planungsgebiets für unsere Stadtgestalt endlich in den angemessenen Kontext.

Die banale und niveaulose Debatte von 2001, die Niederschrift habe ich aus dem
Archiv angefordert, wird sich deshalb nicht wiederholen.“

Foto: Tommy Schindler