Ab 1. Juli: neue Corona-Verordnung

26Juni
2020

In den vergangenen Monaten ging es oft hin und her: Was darf ich in Corona-Zeiten, was nicht? Nun hat die Landesregierung Baden-Württemberg die Verordnung neu verfasst, um sie verständlicher zu machen. Die wichtigsten Neuerungen.

Die erste Corona-Verordnung des Landes erschien am 16. März – als die Pandemie in Deutschland exponentiell nach oben schnellte. Seitdem wurde das Papier mehrfach angepasst. Zuletzt konnten wir uns über Lockerungen freuen. Und tatsächlich kamen bis Mittwoch, 12 Uhr, erneut keine Infektionen hinzu im Landkreis Baden-Baden.

Bitte wachsam bleiben

Dass der Kampf gegen das Virus jedoch längst nicht gewonnen ist, zeigen neue Ausbrüche wie im Kreis Gütersloh, wo sich in einem Schlachthof über tausend Menschen infiziert haben sollen. Konsequenz: ein neuer, wenn auch nur regionaler Lockdown. Auch Berlin und andere Städte kämpfen mit neuen Infektionsherden. Es heißt also: wachsam bleiben und bei täglichen Hygienemaßnahmen wie Hände waschen nicht nachlassen!

Die App als Radar für Gefahr

Die Corona Warn-App des Bundes soll dabei helfen, die Pandemie einzudämmen. Sie gibt an, ob man sich einer infizierten Person genähert hat oder nicht. Wenn ja, gibt es eine Benachrichtigung aufs Handy. Bislang haben knapp 13 Millionen Deutsche die App bisher heruntergeladen. Werden es noch mehr, steigt damit ihre Wirksamkeit.

Die neue Verordnung

Zurück zur neuen Corona-Verordnung: Sie ist nun klarer formuliert und so gegliedert, dass man gleich zu Anfang das Wichtigste erfährt. Die Bürgerinnen und Bürger können jetzt leichter und schneller sehen, welche Regelungen für die jeweiligen Lebensbereiche gelten.

Die wichtigsten Änderungen im Überblick

- Ab dem 1. Juli dürfen sich im öffentlichen Raum nun genau wie im privaten Raum 20 Personen treffen. Die neue Verordnung unterscheidet dann nicht mehr zwischen privaten und öffentlichen Räumen.

- Ab dem 1. Juli ist bei privaten Veranstaltungen mit nicht mehr als 100 Teilnehmenden kein Hygienekonzept mehr nötig. Dies gilt etwa für Hochzeitsfeiern, Taufen und Familienfeiern.

- Ab dem 1. Juli sind Veranstaltungen mit bis zu 250 Personen möglich, wenn den Teilnehmenden für die gesamte Dauer der Veranstaltung feste Sitzplätze zugewiesen werden und die Veranstaltung einem im Vorhinein festgelegten Programm folgt. Also etwa Kulturveranstaltungen, Vereinstreffen oder Mitarbeiterversammlungen.

- Ab dem 1. August sind Veranstaltungen mit weniger als 500 Personen wieder erlaubt.

Was weiterhin tabu ist

- Untersagt sind weiterhin Tanzveranstaltungen mit Ausnahme von Tanzaufführungen sowie Tanzunterricht und -proben. Das Tanzen auf einer Hochzeitsfeier ist aber wieder zulässig.

- Bis zum 31. Oktober sind Veranstaltungen mit über 500 Teilnehmenden weiter untersagt.

- Clubs und Diskotheken dürfen weiterhin nicht öffnen, ebenso wenig wie Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen.

Abstandsregelungen und Maskenpflicht bleiben weiterhin bestehen.

Foto: unsplash.com@andyfalconerphotography