„Wie das Werbekonzept des Investors“

15November
2019

Wolfgang Niedermeyer, 1. Vorsitzender des Vereins Stadtbild Baden-Baden und Stadtrat der FBB, ist das kritische Auge, wenn es um neue Bauprojekte geht. In einem Schreiben an die Stadt kritisiert er das Vorhaben „Service Appartements Rheinstraße 195“. Gleichzeitig stellte Prof. Dr. Heinrich Liesen im Namen der FBB einen Antrag in derselben Sache.

„Schon wieder ein neuer Akzent an der Stadteinfahrt“, heißt es im Schreiben von Wolfgang Niedermeyer. „Nach den ,Türmen’ bei der Aumatt- und Gerstenmeier-Planung nun ein Baukörper mit „Signalwirkung ... zur besseren Wahrnehmung und Auffindbarkeit’ an der B500/Schweigrother Straße.“

Die Öffentlichkeit bleibt mal wieder ungefragt

Niedermeyer kritisiert mangelnde Sachlichkeit: „Wer die Begründung für die Vorlage ,Service Appartements Rheinstraße 195’ liest, kann kaum glauben, dass es sich hier um die fachliche Arbeit von Stadtplanern handelt. Es liest sich wie das Werbekonzept des Investors, dem damit ein kuscheliges Bett bereitet wird.

Anhand einiger Skizzen, in der Vorlage als ,städtebaulicher Entwurf’ bezeichnet, wird dem Vorhaben besondere städtebaulich Qualität, mit ordnender Wirkung für das gesamte Quartier zugeschrieben. Dies sei auch eine Reaktion auf einen ,Rahmenplan Rheinstraße’, der allerdings niemals der Öffentlichkeit vorgelegt und diskutiert wurde, noch einsehbar ist. Dem Investor stand er exklusiv zur Verfügung.“

Was jetzt geschehen muss

„Bevor hier ein vorhabenbezogener Bebauungsplan in die Wege geleitet wird, muss anhand einer Mehrfachbeauftragung ein echter städtebaulicher Ansatz erarbeitet und kompetent beurteilt werden. Dieser Weg wird von der stadteigenen GSE an vergleichbaren Stellen ganz selbstverständlich gegangen. Das muss auch für einen Investor gelten, der vor kurzer Zeit noch an einer zweifelhafte Beplanung in der Jagdhausstraße gehindert wurde.“

Antrag der FBB-Fraktion 

Prof. Dr. Heinrich Liesen beantragte am 12. November beim Baubürgermeister Alexander Uhlig unterdessen, die Vorlage 19.350 in der vorgelegten Fassung von der Sitzung des Bauausschusses am 14.11.2019 abzusetzen und erst nach Durchführung eines Planungswettbewerbs/Mehrfachbeauftragung mit fachlicher Beurteilung und Umsetzungsempfehlung wiederaufzunehmen.

Die Begründung

  1. Schon die Bezeichnung des Vorhabens ist unklar und ungenau, da der Name „Service Appartements“ weder in der Literatur existiert, noch bau- und planungsrechtlich korrekt eingeordnet werden kann.
  2. Der vorgelegte „Städtebauliche Entwurf“ ist skizzenhaft, besonders die sogenannten. Außenanlagen sind weit von der Qualität und Aussagefähigkeit der Vorlagen anderer Vorhabenträger entfernt.
  3. Vorlage und auch der Antrag des Vorhabenträgers beziehen sich auf einen städtebaulichen Rahmenplan „Rheinstraße“, der bisher weder vorgelegt, diskutiert und in irgendeiner Weise in den Gremien abgestimmt wurde.
  4. Der unkritische Umgang mit den Unterlagen durch die Stadtplanung und die daraus gezogenen Beurteilungen lassen sich, bei der o. a. nur skizzenhaften Ideenplanung, nicht nachvollziehen.

Einer alternativen Beschlussfassung über die Anpassung des Geltungsbereichs und der Weiterführung unter neuem (sinnhaften) Namen, wollen wir uns nicht verschließen. Dies kann dann als Grundlage für einen Planungs-/Mehrfachbeauftragungswettbewerb dienen. Die Ausgestaltung wäre noch mit dem Investor festzulegen.

Foto: FBB Archiv